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27.11.2010
Arkanistentitel
Kategorie: [IG] Allgemein
Author: Tiberias
Das Magistrat, der königlichen Akademie der arkenen Künste zu Siebenwind, hat beschlossen erneut die Regularien für den Arkanisten bekannt zu geben auf das jeder sich darüber im Klaren sei was mit diesem Titel verbunden sei.
Bekanntmachung des Magistrats
Koirates, Carates & Ferames zum Gruße
Die königliche Akademie der arkanen Künste gibt bekannt und lässt verlauten
Der Arkanist
Koirates, Carates & Ferames zum Gruße
Die königliche Akademie der arkanen Künste gibt bekannt und lässt verlauten
Der Arkanist
Neben dem Titel des Magister Magus besteht die Möglichkeit mit dem Titel des Arkanisten seine Ausbildung an der königlichen Akademie abzuschließen. Der Arkanist gilt als vollwertiger und voll ausgebildeter Magus. Anders als der Magister Magus jedoch wird der Arkanist nicht ins Magistrat der königlichen Akademie der arkanen Künste aufgenommen, eine Magisterarbeit ist nicht zwingend notwendig zum erlangen des Titels des Arkanisten. Entsprechende Auflagen sind beim Magistrat der königlichen Akademie der arkanen Künste zu erfragen.
Der Arkanist erhält das Recht sich vortan als Arkanist seines Pfades, als Beispiel Arkanist des grauen Pfades der Magie, zu bezeichnen in Wort und Schrift.
Der Arkanist erhält das Recht eigene Schüler anzunehmen, diese sind der königlichen Akademie bei Annahme durch den Arkanisten anzuzeigen. Es ist dem Arkanisten gestatten zwei Schüler, im Höchstfall, zur selben Zeit anzunehmen.
Der Arkanist erhält das Recht seine Schüler als Novizen seines Pfades zu bezeichnen.
Der Arkanist erhält das Recht seine Schüler nach entsprechender Ausbildung einem Gremium der königlichen Akademie der arkanen Künste, dem Magistrat, vorzuführen damit jenes den Schüler auf Befähigung und Wissen prüfe. Kommt das Gremium zu einem positiven Schluss wird es den Schüler des Arkanisten zum Adeptus Minor ernennen. Dem so ernannten Adeptus Minor steht es frei seine Studien an der Akademie fortzusetzen oder die Ausbildung beim Arkanisten fortzuführen. Er hat die gleichen Rechte in der arkanen Gesellschaft wie ein an der Akademie ausgebildeter Adeptus Minor.
Wählt der Schüler des Arkanisten die königliche Akademie zur Fortsetzung seiner Studien so steht ihm der Weg frei seine Ausbildung als Magister Magus oder Arkanist zu beenden. Wählt der Schüler des Arkanisten die Ausbildung bei seinem Mentor und Lehrmeister zur Fortsetzung seiner Studien so steht es ihm frei sich nach entsprechender Weiterbildung erneut dem Gremium der königlichen Akademie vorzustellen um seine Befähigungen und sein Wissen zu prüfen um bei positivem Entscheid den Titel Arkanist verliehen zu bekommen. Ihm, dem Schüler des Arkanisten fallen mit Erteilung des Arkanistentitels die gleichen Rechte zu wie seinem Mentor und Lehrer.
Jeder Arkanist wird in die Titelrolle der königlichen Akademie der arkanen Künste aufgenommen welche seinen Titel bestätigt.
Jedem Arkanisten stehe es frei so es seinem Wunsch entspreche zu einem späteren Zeitpunkt sich um die Aufnahme in das Magistrat der königlichen Akademie der arkanen Künste, unter entsprechenden Vorraussetzungen, zu bewerben, er wird ausdrücklich nicht von dieser Möglichkeit ausgeschlossen.
Es steht der königlichen Akademie der arkanen Künste jederzeit frei den Titel eines Arkanisten zu widerrufen so dieser sich jenem unwürdig erwiesen hat.
So beschlossen durch das Magistrat der königlichen Akademie am 27. Carmer 21 n.H.
Für das Magistrat Erzmagus Johannes M. Tiberias
Für das Magistrat Erzmagus Johannes M. Tiberias
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