Unruh‘

Über ein Phänomen,
einen Fluch,
eine Perversion.

Von Bruder Zar, demütiger Diener Morsans

Kannst du nicht seh’n,
er erwartet dich.
Der einzige, der letzte,
der Bote erwartet dich.

Er will dich geleiten,
in ew’ge Ruh,
Er will dich führen,
vors höchste Gericht.

Kannst du nicht seh’n,
er erwartet dich.
Folgst du,
oder folgst du nicht

Kapitel 1

Um der Seele friedliche Ruh zu gewähren sei zu versichern, dass die sterblichen Reste keiner Pervertierung durch das Böse mehr zum Opfer fallen können. Endgültig geschehe dieses durch ihre Segnung mit anschließender Beisetzung in ebenso gesegneter Erde, die dem Ruhenden dargeboten ward.

Des Hirten hoher Diener Galtor erfüllt die Aufgabe, dass seine Schafe zur Ruh in seinen Stall hin finden. Sei das Schaf eines natürlichen Weges oder durch äußere Einwirkung zur Ruh gekommen, mag hierbei ohne Bedeutung sein. Das einzige was hierbei von Bedeutung seien mag werden die Gedanken sein, die der Wandelnde bei dem Bestreiten seiner Pfade und schlussendlich auch des Letzten gehegt haben mag.

i)Diese Aufgabe werde ihm jedoch nur gelingen, insofern der Verblichene es auch wünschet und nicht unwiderbringlich in sündiges Treiben verwoben sei. Dem üblichen Gläubigen seien seine Schulden mit der Absolution, die bei der Weihe der Gebeine erteilt wird, erlassen, auf dass er gen höherer Sphären fahren kann, um seine Taten vor dem Richter zu rechtfertigen.

ii)Auch dem, dessen Gebeine keiner Segnung und Beisetzung zugeführt werden können, ist das Wandern in die Gefilde der Toten nicht unmöglich. Mancher hängt jedoch arg an seiner leiblichen Erscheinungsform, sodass die Seele nicht bereitwillig zu ihrem Herrn heimkehren wird. Hierbei können Unruhende Seelen die Folge sein, welche entweder in stiller Klage über ihren Gebeinen verharren oder zuteils auch auf ihr Leid aufmerksam machen, indem sie poltern und klappern.

iii)Zuletzt existiert nun auch jene Klasse von Seelen, die sich in ihrem Leben weit von den wahren Göttern entfernt und sich die Einkehr in Morsans Hallen verwehrt haben, dadurch, dass sie nicht mit Galtor reisen oder dadurch, dass die Sündern von derart Grausamkeit waren, dass Galtor nicht mit Ihnen reiset.

Diese Grundzüge über der Seelen diverse Natur, resultierend aus ihrem freien Willen, seien vorangestellt.

Kapitel 2

Der Gläubige wird eines friedlichen Todes sterben, sein Geist wird Morsans Hallen fahren, mit Galtor in seinem Geleit. Nur in wenigen Fällen wird der Verblichene an seinen sterblichen Überresten hängen, sodass er zu beruhigen sei, indem jene den Göttern gefällig versorgt und verwahrt werden. Einer Jeden Seele mag es Balsam sein, den eigenen Leib auf Erden respektiert und wohl verwahrt zum Andenken an das edle Gemüt, das einst darin hauste, zu sehen. Auch wenn die Seele des Verstorbenen friedlich in höhere Sphären gefahren, so sei schon allein aus Ehrfurcht vor den Toten und zu ihrer Ehrung geboten, den Leib zu konservieren und einem ordentlichen Begräbnis zuzuführen.

Hierzu seie der Leib zu reinigen und gepflegt herzurichten, auf dass den Verbliebenen das beste Andenken erweckt sei. Zur Konservierung seien die Körperöffnungen mit Wachs oder ähnlichem zu versiegeln. Wunden von prämortalen Gefechten seien zu vernähen und zu waschen, ebenso jene, die von eventuell nötigen postmortalen Untersuchungen stammen. In ordentlichen Kleidern, falls vorhanden den eigenen oder solchen aus dem Kirchengut, sei der Leichnahm zu präsentieren, um letzte Schutzgebete zur Seele des Toten durch das Medium seines Leibes zu kanalisieren und um ihn so der Trauergesellschaft vorzuführen. Insofern die Beerdigung Morsans Acker stattfinden soll, sei er in diesen Kleidern beizusetzen. Andernfalls sei er wieder zu entkleiden und zu balsamieren. Mindenstens vier Tage soll der Balsamierte an der Luft liegen, bevor er in weiße Bandagen gehüllt werde, um in den Katakomben Morsans seine Ruhe zu finden.

Dieses Vorgehen wird die Bindung der Seele an die Gebeine lösen und wird dem Toten, der an unheiliger Stätte starb den Weg in Morsans Hallen ermöglichen, da der Ort des Todes Galtors Zugriff verhinderte.

Kapitel 3

Jene, deren Leiber auf ewig verschollen bleiben oder die ihre Bestimmung auf Tare noch nicht erfüllt, kann unter Umständen das harte Los treffen, durch weltliche Gefilde zu wandeln. Jene Seelen machen sich als sogenannte Geister bemerkbar, ihr Auftreten von unterschiedlicher Natur. Mag der eine nur eine unangenehme Aura über einen Ort legen oder das Gefühl der Beobachtung, so mag der Andere durch Poltern oder Andere merkliche Formen auf sich aufmerksam machen.

Der einfachste Weg dieser Seele Frieden zu bringen, sei den Leib aufzufinden und seiner heiligen Ruhe, seinem letzten Sakrament, zuzuführen. Sei dies jedoch unmöglich, so wird nur der geschulte im Umgang mit den Geistern, der den Viergöttern nahe steht, die Macht haben, mit Bannsprüchen und Gebetsformeln die Erscheinung von ihrem Dasein auf Tare zu erlösen und dem Seelensucher zu übergeben.

Hierzu wird es notwendig sein, gewisse Media zur Fokussierung der geistigen Kräfte des Friedensbringers zu verwenden. So sei eine oft angewandte Methodik, den Geist an gesegneter Stätte anzurufen, um ihn Kraft der heiligen Reliquien seines natürlichen Pfades zu erinnern und um den beflügelten Boten herbeizurufen. Ebenfalls können jene Personen oder Dinge, die dem Verblichenen nahe waren, hilfreich sein, ihn herbeizurufen und zu beschwören von Taren zu lassen.

Kapitel 4

Zuletzt sei jene Klasse der Verstorben zu Betrachten, die sich in ihrem Leben nicht dem Guten und Gerechten widmeten, die sich Morsans Gericht verwehren, die ihre Seele derart unheilig beschmutzt haben, dass sie vor seinem Gericht nicht zu bestehen vermögen. Galtor wird jene Seelen nicht mit sich tragen, deren tiefstes Inneres sich ihm verwehret. Auf ewig seien diese Seelen zur Wanderung in den Zwischenwelten geplaget oder werden sich auf des Einen Streckbank wiederfinden. Als Gegenteil der göttlichen Ruh des Gläubigen Verblichenen will ich es Unruh nennen. Ihr Schicksal sei endlose Qual.

Hierbei seien sodenn die Herangehensweisen von multipler Natur. Schnell zu vollführen sei Bellums heiliges Feuer, das mit dem Leib auch die Seele vernichtet, so wie es auch bei den Wandelnden verwandt werde, deren Schicksal gewiss ist. Hierbei wird von Geweihten des Schwertherren eine Flamme in seinem Segen geheiligt, um sein Schwert auf die dafür bestimmte Seele herniedersausen zu lassen, um sie zu spalten.

So seie der nächst mögliche Weg nun mit Bannsprüchen die verschollene Seele ein für alle Male zu bannen. Hierbei sei der Leib des Toten ein hilfreiches Medium, dies zu bezwecken. Mit abschließender Segnung sei das Unheil aus den Gebeinen verbannt.

Zuletzt der schwierigste und doch der wahre Weg, denn die Güte und Macht der Viergötter ist endlos. Der geübte Seelensprecher wird in der Lage sein, den Geist des Verblichenen von dem Licht der Viere im Tode noch zu überzeugen, indem er ihn in einem Bannkreise beschwöret, um ihm die Wahrheit und Güte unserer Götter aufzuzeigen. Sodenn sei der Seelensucher herbeizurufen, auf dass er seinen Botengang vollbringe. Mit dem Leib sei sodenn wie üblich zu verfahren.

Kapitel 5

Abschließend wollen wir die große Gefahr unsachgemäßen Umgang mit den Beinen Verblichener eingehen. Eine jede verschollene Seele kann durch dunkle Magie desjenigen, der dazu mächtig genug ist, heraufbeschworen werden, insofern er ihren Namen kennt. Das gemeine beschworene Skelett sei nichts als eine Marionette oder eine von schwächlichen Abtrünnigen beseelte Gestalt. Dies unheilige Geschehen wird vielseits Untot genannt, doch sei es keine spontane Auferstehung von den Toten, es sei erzwungene Erwachung des unruhigen Geistes zu weltlichem wandeln, wie es den Toten fremd ist.

Wahre Macht werden diese nur in ihrem eigenen Leibe entfalten können.

Daher sei zu versichern, dass kein Abtrünniger in seinen eigenen Leib heraufbeschworen werden kann, um dem Feind nicht unnötige Vorteile zu bescheren. Jede der genannten Methoden, sowie die Segnung der Gebeine wird jenes verhindern. Sei die Seele jedoch nicht vernichtet, da ihr Name zum Beispiel nicht bekannt sein mag, so wird es von Nöten sein, mehr als eine Segnung zum Schutze der Gebeine zu errichten, da jene den Oberen der abtrünnigen Fraktion eventuell kein Hindernis sei. Sodenn sei zu versichern, dass kein Name mit dem Gebein in Verbindung gebracht werde und dass die Knochen in die Sieben Winde versteuet seien, auf dass sie nicht mehr zusammenfinden sollen.

Nach einem Segnungsritual und der Verstreuung in die Sieben Winde seie dieses Gebein als von keiner Bosheit und nicht heiligem mehr beseelt zu betrachten. Jedes heilige an dem Leben, dass die Viere in diese Knochen hauchte, hat der Gelebte verwirkt, durch sein unzüchtiges Treiben. Und jedes Böse sei dem Leib durch die Segnung ausgetrieben. Auch jede Gefahr sei schlussendlich durch die Verstreuung ausgemerzt, sodass nichts als knöchernes Gut verbleibt, von grausiger Erinnerung an eine vergeudete Seele, doch nunmehr bedeutungslos, abgesehen von der Mahnung an uns, den nächsten rechtschaffenen nicht von seinem Pfade abweichen zu lassen.