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Der Magierturm - königliche Akademie der arkanen Künste zu Siebenwind - Verhaltenskodex der königlichen Akademie der arkanen Künste

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Verhaltenskodex der königlichen Akademie der arkanen Künste

Verhaltenskodex der königlichen Akademie der arkanen Künste zu Siebenwind

Astrael id vaai Besucher und Mitglieder des Turmes der Magie zu Siebenwind

Das Magistrat erlässt folgende bindende Regeln für die königliche Akademie der arkanen Künste zu Siebenwind.
Sie ersätzen alle früheren diesen Regeln
zuwiderlaufenden Regeln und ergänzt alle unberührten.

 


I. Allgemeiner Verhaltenscodex
gültig für alle Besucher die nicht Mitglied der königlichen Akademie der arkanen Künste sind, sowie, soweit nicht anders im Verhaltenscodex, Mandat der Grauen Garde oder Magistratscodex geregelt, für alle Mitglieder der königlichen Akademie der arkanen Künste. 

 

  • Der Verhaltenscodex hat, auch bei Unkenntniss des Verhaltenscodex, Gültigkeit für alle Personen auf dem Campusgelände.
  • Gästen und willkommene Besucher sind mit Respekt und Höflichkeit zu begegnen. Es gilt die Pflicht zur allgemeinen Etikette.
  • Bitten von Scolari & Akademiepersonal sind freundlich nachzukommen. Dem Adel des Reiches sowie den Rittern der Sieben Winde steht es frei eine solche Bitte abzulehnen.
  • Anweisungen durch das Magistrat, auch einzelner Magister, und Mitgliedern der Grauen Garde sind umgehend zu befolgen. Der Adel des Reiches, die Ritter der Sieben Winde sowie die Geweihten der siebenwindschen Orden des heiligen Schwerte Bellums, des ruhenden Hauches Morsans, des Allsehenden Auges Astraels sowie des Kelches der Vitama mögen diese Anweisungen als dringende Bitte verstehen.
  • Personen denen ein Hausverbot erteilt wurde ist das betreten des Campusgelände untersagt, gleich welchen Standes sie seien. Ausgenommen sei hier der Graf Hagen Robaar von Saalhorn zu Siebenwind als Vertreter seiner Majestät des Königs, seiner Person ist das betreten als Besucher des Akademiecampus zu jeder Zeit gestattet.
  • Kritik an Magistratsmitgliedern ist schriftlich an die Turmleitung zu richten.
  • Kritik an Novizen & Adepten oder Akademiepersonal ist schriftlich an das Magistrat zu richten.
  • Kritik an der Grauen Garde ist schriftlich an die Primi der Grauen Garde zu richten.
  • Besuchern ist das Wirken von Magie auf dem Campus strengstens untersagt.
  • Besuchern ist der Aufenthalt ohne Begleitung durch ein Akademiemitglied einzig auf den Campushöfen und dem Speisesaal gestattet.
  • Der Besuch der Studentenschlafräume bedarf der Begleitung durch ein Mitglied der königlichen Akademie der arkanen Künste.
  • Der Besuch der großen Akademiebibliotek wie aller anderen Bereiche des Campusgelände bedarf der vorherigen Erlaubnis oder Einladung durch das Magistrat oder einzelne Magistratsmitglieder. Für den Besuch der großen Bibliothek gelten zusätzlich die Regularien der großen Bibliothek.
  • Besuchern ist die Teilnahme an Lehrveranstaltungen der königlichen Akademie der arkanen Künste erst nach zuvor erteilter Erlaubnis durch das Magistrat oder den die Lehrveranstaltung haltenden Magister gestattet. Ausgenommen sind hiervon Lehrveranstaltungen die ausdrücklich für die breite Öffentlichkeit stattfinden.
  • Auf dem Campus ist das binden und markieren von Runen im Dienst und zum Zwecke von Reisemagie nicht gestattet.
  • Der Akademiefrieden ist in jedem Fall zu wahren. Zum Erhalt des Akademiefriedens hat die Graue Garde alle im Garde Mandat dafür vorgesehenen Rechte zur Durchsetzung.
  • Auf dem Campus ist für Jedermann die Aussprache des wahren Namens des Einen, aufgrund der invokativen Wirksamkeit, strengstens untersagt.
  • Die Aussprache von Dämonennamen oder anderen mit dem Namenlosen verbundenen Namen bedarf die Erlaubnis und Anwesenheit eines Magistratsmitglied oder eines Primus der Grauen Garde.
  • Das Führen von Waffen ist untersagt. Ausnahmen bilden der Adel des Reiches Galadon, die Ritter der Sieben Winde, Gardisten und Offiziere der Ersonter Garde, während der Dienstausübung, sowie Novizen & Geweihte des heiligen Schwerte Bellums zu Siebenwind
  • Das Mitführen und Halten von Getier ist untersagt.
  • Mit der Einrichtung und dem Eigentum der königlichen Akademie ist sorgsam umzugehen.
  • Es ist untersagt Aushänge, an einer anderen Stelle als dem Akademiebrett, anzubringen.
  • Es ist untersagt Gegenstände und oder Unrat im Akademiegebäude zurück zu lassen oder zu verteilen.
  • Es ist untersagt auf dem Campusgelände zu betteln oder zu hausieren.

 

II. Verhaltenscodex für Scolari
gemeint sind Novizen & Adepten

  • Scolari sind zur Treue und Loyalität der königlichen Akademie der arkanen Künste zu Siebenwind verpflichtet.
  • Scolari sind zu Gehorsam gegenüber dem Magistrat im Gesamten als auch gegenüber einzelnen Magistern verpflichtet. Anweisungen der Grauen Garde, ab dem Rang eines Luhush, sind nachzukommen und im Zweifel im Nachhinein bei einem Primus der Grauen Garde zu hinterfragen.
  • Novizen sind angehalten Bitten von Adepten & Akademiepersonal nachzukommen. Im Zweifel sind die Bitten eines Adepten oder des Akademiepersonals erst auszuführen und dann bei einem Magistratsmitglied zu hinterfragen.
  • Adepten sind angehalten Bitten des Akademiepersonal nachzukommen. Im Zweifel sind Bitten eines Mitglied des Akademiepersonals erst auszuführen und dann bei einem Magistratsmitglied zu hinterfragen.
  • Adepten ist es gestattet Bitten an Novizen zu richten welche dem Studium an der königlichen Akademie der arkanen Künste sowie dem Leben auf dem Campus dienlich sind.
  • Adepten ist es gestattet Novizen bezüglich ihres Verhaltens zu ermahnen.
  • Adepten ist es gestattet Waffen auf dem Campusgelände zu tragen.
  • Kritik durch Scolari an Lehrinhalten oder Magistratsmitgliedern sind an die Turmleitung zu richten.
  • Kritik durch Scolari an Novizen & Adepten oder Akademiepersonal sind an das Magistrat zu richten.
  • Kritik durch Scolari an der Grauen Garde sind an die Primi der Grauen Garde zu richten.
  • Scolari sind dazu verpflichtet in Kleidung welche der arkanen Gesellschaft angemessen ist auf dem Campus sich zu bewegen.
  • Scolari ist es nicht gestattet ohne Wissen oder Erlaubnis des Magistrats Lehrinhalte oder sonstiges Wissen der königlichen Akademie der arkanen Künste an Personen weiter zu geben die nicht Mitglied der königlichen Akademie der arkanen Künste sind. Die dafür, zuvor, einzuholende Erlaubnis wird im Einzelfall durch das Magistrat beschieden.
  • Novizen ist es nicht gestattet Ritualmagie ohne die Aufsicht eines Magisters oder dem Turm verpflichteten Arkanisten zu wirken.
  • Adepten ist es nicht gestattet Ritualmagie ohne vorherige Erlaubnis eines Magistratsmitglieds zu wirken.
  • Auf dem Campus ist Magie verantwortungsvoll zu gebrauchen. Rücksichtnahme auf Andere sollte stets Beachtung finden.
  • Auf dem Campus ist das binden und markieren von Runen im Dienst und zum Zwecke von Reisemagie durch Scolari einzig auf den Außenanlagen, gemeint sind der Haupthof und der Gardehof, gestattet.
  • Scolari haben einen respektvollen und höflichen Umgang und Ton zu pflegen welcher der Etikette der arkanen Gesellschaft entspricht.
  • Scolari haben auch außerhalb des Campus ein Verhalten zu pflegen welches einem Scolar der königlichen Akademie der arkanen Künste würdig ist.
  • Schlüssel für auf dem Campus befindliche Türen und Truhen sind durch niemanden anderen als die Turmleitung zu vergeben oder übergeben. Schlüssel der Grauen Garde sind ausschließlich durch die Primi der Grauen Garde auszugeben. Sämtliche Schlüssel sind bei endgültigem Abschluss der Ausbildung oder der Teilhabe am Campusleben sowie Ausschluss aus der königlichen Akademie umgehend und spätestens nach dem ersten Antreffen eines Magisters vollständig an das Magistrat abzugeben.
  • Scolari ist es gestattet private Behälter im dafür vorgesehenen Bereich des Studentensaals aufzustellen und mit privaten Schlüsseln zu versehen. Bei endgültigen Abschluss der Ausbildung oder der Teilhabe am Campusleben sowie Ausschluss aus der königlichen Akademie sind diese Behälter umgehend zu entfernen. Sollten die Privaten Behälter binnen einer angemessenen Frist nicht entfernt worden sein werden die Kisten aufgebrochen, der Inhalt dem Eigentum der Akademie überführt oder teilweise bzw. vollständig vernichtet.
  • Scolari ist es untersagt Vieh oder Getier auf dem Campusgelände zu halten. Pferde welche im Besitz der Scolari sich befinden sind außerhalb des Campus unterzubringen.

 

III. Verhaltenscodex für Akademiepersonal
gemeint sind Dozenten, Arkanisten & sonstiges Personal im Dienste der königlichen Akademie

  • Akademiepersonal ist zur Treue und Loyalität der königlichen Akademie der arkanen Künste zu Siebenwind verpflichtet.
  • Akademiepersonal ist zu Gehorsam gegenüber dem Magistrat im Gesamten verpflichtet. Bitten welche einzelne Magister an das Personal richten sind nachzukommen. Anweisungen der Grauen Garde, ab dem Rang eines Akoluthen, sind nachzukommen und im Zweifel im Nachhinein bei einem Primus der Grauen Garde zu hinterfragen.
  • Akademiepersonal ist es gestattet Bitten an Scolari zu richten welche dem Studium an der königlichen Akademie der arkanen Künste sowie dem Leben auf dem Campus dienlich sind.
  • Akademiepersonal ist es gestattet Novizen bezüglich ihres Verhaltens zu ermahnen.
  • Kritik durch Akademiepersonal an Lehrinhalten oder Magistratsmitgliedern sind an die Turmleitung zu richten.
  • Kritik durch Akademiepersonal an Novizen & Adepten oder Akademiepersonal sind an das Magistrat zu richten.
  • Kritik durch Akademiepersonal an der Grauen Garde sind an die Primi der Grauen Garde zu richten.
  • Akademiepersonal ist es gestattet auf dem Campusgelände Waffen zu tragen
  • Akademiepersonal ist dazu verpflichtet in Kleidung welche der arkanen Gesellschaft angemessen ist auf dem Campus sich zu bewegen.
  • Akademiepersonal ist es nicht gestattet ohne Erlaubnis des Magistrats Lehrinhalte der königlichen Akademie der arkanen Künste an Personen weiter zu geben die nicht Mitglied der königlichen Akademie der arkanen Künste sind. Ausnahmen bilden hier Arkanisten welche ihre angemeldeten Privatscolari unterweisen.
  • Dozenten ist es gestattet Ritualmagie im Rahmen ihrer Tätigkeit für die königliche Akademie der arkanen Künste zu wirken so sie für diesen Fachbereich eine Lehrerlaubnis durch das Magistrat erhalten haben.
  • Arkanisten ist es gestattet Ritualmagie im Rahmen ihrer Tätigkeit für die königliche Akademie der arkanen Künste zu wirken.
  • Auf dem Campus ist das binden und markieren von Runen im Dienst und zum Zwecke von Reisemagie durch Akademiepersonal einzig auf den Außenanlagen, gemeint sind der Haupthof und der Gardehof, gestattet.
  • Akademiepersonal hat einen respektvollen und höflichen Umgang und Ton zu pflegen welcher der Etikette der arkanen Gesellschaft entspricht.
  • Akademiepersonal hat auch außerhalb des Campus ein Verhalten zu pflegen welches einem Personalmitglied der königlichen Akademie der arkanen Künste würdig ist.
  • Schlüssel für auf dem Campus befindliche Türen und Truhen sind durch niemanden anderen als die Turmleitung zu vergeben oder übergeben. Schlüssel der Grauen Garde sind ausschließlich durch die Primi der Grauen Garde auszugeben. Sämtliche Schlüssel sind bei endgültigem Abschluss der Tätigkeit im Dienst der königlichen Akademie oder der Teilhabe am Campusleben sowie Ausschluss aus der königlichen Akademie umgehend und spätestens nach dem ersten Antreffen eines Magisters vollständig an das Magistrat abzugeben.
  • Akademiepersonal ist es gestattet private Behälter im dafür vorgesehenen Bereich des der königlichen Akademie aufzustellen und mit privaten Schlüsseln zu versehen. Bei endgültigen Abschluss der Tätigkeit im Dienste der königlichen Akademie oder der Teilhabe am Campusleben sowie Ausschluss aus der königlichen Akademie sind diese Behälter umgehend zu entfernen. Sollten die Privaten Behälter binnen einer angemessenen Frist nicht entfernt worden sein werden die Kisten aufgebrochen, der Inhalt dem Eigentum der Akademie überführt oder teilweise bzw. vollständig vernichtet.
  • Akademiepersonal ist es untersagt Vieh oder Getier auf dem Campusgelände zu halten. Pferde, welche im Besitz des Akademiepersonals sich befinden, sind außerhalb des Campus unterzubringen.

 

IV. Verhaltenscodex für die Mitglieder Graue Garde
gemeint sind Luhush/Fuchs, Akoluth, Primus der Grauen Garde

  • Besondere Verhaltensregeln der Grauen Garde sind dem Garde Mandat zu entnehmen
  • Luhush ist es gestattet Scolari im Rahmen der Aufgaben der Grauen Garde Anweisungen zu erteilen.
  • Luhush & Akoluthen ist es gestattet leichte Verstöße, begangen durch Scolari, gegen den Verhaltenscodex mit Disziplinarstrafen, als Beispiel Fegedienst, zu ahnden. Entsprechende Ahndungen sind über die Primi der Grauen Garde dem Magistrat zu melden.
  • Luhush ist es gestattet Verstöße, begangen durch Besucher, gegen den Verhaltenscodex mit einem eintätigem Hausverbot zu ahnden. Entsprechende Ahndungen sind über die Primi der Grauen Garde dem Magistrat zu melden.
  • Akoluthen ist es gestattet Scolari & Akademiepersonal im Rahmen der Aufgaben der Grauen Garde Anweisungen zu erteilen.
  • Akoluthen ist es gestattet Verstöße, begangen durch Akademiepersonal, gegen den Verhaltenscodex abzumahnen. Entsprechende Mahnungen sind über die Primi der Grauen Garde dem Magistrat zu melden welches auch über eine eventuelle Ahndung entscheiden wird.
  • Akoluthen ist es gestattet Verstöße, begangen durch Besucher, gegen den Verhaltenscodex mit einem eintägigen Hausverbot zu ahnden und dieses mit allen nötigen Mitteln durchzusetzen. Entsprechende Ahndungen sind über die Primi der Grauen Garde dem Magistrat zu melden.
  • Die Verhaltensregeln für Primi der Grauen Garde sind dem Garde Mandat zu entnehmen. Den Primi sind darüberhinaus alle Vorgehensweisen gestattet die Luhush & Akoluthen gestattet sind.

 

V. Verhaltenscodex für Magistratsmitglieder
gemeint sind Mitglieder des Magistrats

  • Die Verhaltensregeln für Magistratsmitglieder sind dem Magistratscodex zu entnehmen

Verstöße, begangen durch Scolari, gegen diesen Verhaltenscodex können bereits im schweren Einzelfall durch das Magistrat mit endgültigem Ausschluss aus der königlichen Akademie geahndet werden.

Koirates, Ferames & Catares mit euch
Das Magistrat
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